Vogelviertel in Unterliederbach Natürlicher Lärmschutz - Hecke wachsen lassen!
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4449 entstanden aus Vorlage: OF 1448/6 vom 24.08.2015
Betreff: Vogelviertel in Unterliederbach Natürlicher Lärmschutz - Hecke wachsen lassen! Der Magistrat wird gebeten, die Hecke im Starenweg in Unterliederbach entlang der Bahngleise wieder in die Höhe wachsen zu lassen.
Begründung: Die Hecke im Starenweg in Unterliederbach ist in den Jahren auf circa zwei Meter Höhe angewachsen und erfüllte somit die Funktion eines natürlichen Lärmschutzes. Diese Hecke wurde Anfang des Jahres zur Verjüngung radikal runtergeschnitten, sodass die Funktion als Lärmschutz nicht mehr gegeben war. Die Hecke arbeitete sich im Laufe des Jahres wieder nach oben, wurde allerdings vor wenigen Wochen erneut radikal gestutzt. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, die Hecke wieder nach oben wachsen zu lassen, sodass die Funktion eines natürlichen Lärmschutzes gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 1448/6Vogelviertel in Unterliederbach Natürlicher Lärmschutz - Hecke wachsen lassen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4449Vogelviertel in Unterliederbach Natürlicher Lärmschutz - Hecke wachsen lassen!Direktanregung
- 21. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1777Vogelviertel in Unterliederbach Natürlicher Lärmschutz - Hecke wachsen lassen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats