Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
auf dem bisherigen Standort In einem Artikel der FAZ vom 13. Februar ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung die Option prüft, die Europäische Schule auf dem bisherigen Standort in Niederursel zu erweitern. Zurzeit werden dort 1.600 Schüler unterrichtet, langfristig wird mit 2.500 Schülern kalkuliert.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 413/8 vom 04.03.2019
Betreff: Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort In einem Artikel der FAZ vom 13. Februar ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung die Option prüft, die Europäische Schule auf dem bisherigen Standort in Niederursel zu erweitern. Zurzeit werden dort 1.600 Schüler unterrichtet, langfristig wird mit 2.500 Schülern kalkuliert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, da die Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen in hohem Maß gefährdet wäre. Dazu kommt, dass auf dem Praunheimer Weg heute schon zu Schulbeginn ein Verkehrschaos herrscht, dass sich noch weiter vergrößern würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 413/8Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen StandortOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019Sie sind hierOMOM 4418Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen StandortDirektanregung
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1182Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen StandortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats