Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach
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Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 713/10 vom 04.03.2019
Betreff: Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach Der Magistrat wird gebeten - nachdem der Autobahnanschluss Bonames zur A 661 auf Jahrzehnte nicht geöffnet werden wird - zu prüfen, ob aus laufenden Haushaltsmitteln mit einfachen Maßnahmen der Bereich des Oberen Kalbacher Wegs zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach ansehnlicher und sicherer gestaltet werden kann. Dafür könnten beispielsweise folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: - Entfernung der unschönen Fahrbahnabweiser hinter dem Bürgersteig direkt vor dem Park-and-ride-Platz zugunsten einer Heckenbepflanzung, die so auch das nicht gewünschte Überfahren verhindern kann; - Aufmalen von Fahrradstreifen jeweils am Fahrbahnrand.
Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahn-Station ist seit Jahren ein Schandfleck und zudem leider auch eine vermeidbare Gefahrenstelle. Dies ist jeweils ehestens zu bereinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 713/10Schandfleck Oberer Kalbacher Weg, zwischen U-Bahnübergang und KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2019Sie sind hierOMOM 4381Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und KalbachDirektanregung
- 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1389Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats