Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die defekten Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark zu reparieren, da diese seit Monaten nicht nutzbar sind. Dies ist besonders wichtig, da der Spielplatz in den Sommermonaten stark von Kindern aus der Nachbarschaft und umliegenden Einrichtungen frequentiert wird.
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Bonifatiuspark — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept13.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fitnessecke im Bonifatiuspark23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bonifatiuspark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die beiden defekten Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark unterhalb des "Alten Gerichtsplatzes" wieder instand zu setzen.
Begründung
Seit Monaten sind die Spielgeräte nicht nutzbar. Gerade in den Sommermonaten wird der Spielplatz stark frequentiert von spielenden Kindern aus der Nachbarschaft sowie der Grundschule Riedberg und der Kita Sonnenwind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2023OFOF 412/12Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4317Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzenDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2068Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats