Zugang zum Altenklub und zu den Häusern in der Edenkobener Straße
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Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4313 entstanden aus Vorlage: OF 1397/6 vom 01.06.2015
Betreff: Zugang zum Altenklub und zu den Häusern in der Edenkobener Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Vorkehrungen (z. B. Markierungen auf der Fahrbahn, Verkehrsschilder usw.) zu treffen, damit die Zugänge zum Altenk lub in der Edenkobener Straße sowie zu den Eingängen der Häuser Edenkobener Straße 22, 24 und 26 nicht durch parkende Autos versperrt werden.
Begründung: Die Zugänge zu den genannten Liegenschaften in der Edenkobener Straße sind vielfach durch parkende Autos so versperrt, dass ein Betreten tatsächlich kaum mehr möglich ist. Die Autos parken so dicht hintereinander und stehen so nah an der Hauswand bzw. an der niedrigen vor dem Haus befindlichen Mauer, dass der Platz fehlt, um an ihnen vorbeizukommen. Dies betrifft sowohl den Zugang zum Altenklub als auch die Eingänge der Häuser mit den Nummern 22, 24 und 26. Insbesondere für ältere und gehbehinderte Bürger wird so der Zugang zum Haus oder Altenklub dann sogar unmöglich. Dies wird auch aus den beigefügten Bildern ersichtlich. Anlage 1 (ca. 280 KB) Anlage 2 (ca. 242 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2015OFOF 1397/6Zugang zum Altenclub und zu den Häusern in der Edenkobener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4313Zugang zum Altenklub und zu den Häusern in der Edenkobener StraßeDirektanregung
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1383Zugang zum Altenklub und zu den Häusern in der Edenkobener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats