Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 2/12 vom 23.04.2011
Betreff: Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg Der Magistrat und die Hessen Agentur als Erschließungsträger werden gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung oder spätestens im August 2011 dem Ortsbeirat die Ausführungspläne zu den noch geplanten Spielplatzanlagen vorzustellen und zu berichten, in welchem Zeitraum die Spielplätze ausgeführt werden.
Begründung: Der Ausbau der Spielplätze scheint gegenüber der baulichen Erschließung des Baugebietes Riedberg im Verzug zu sein, bzw. durch die Errichtung provisorischer Spielplätze wird versucht, das Defizit zum Teil auszugleichen. Es ist zu bemängeln, dass die provisorischen Spielplätze nur einfachste Möglichkeiten des Spielens bieten und eingeschränkte Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Darüber hinaus fehlt es den provisorischen Spielplätzen an einer Beschattung, wie im Übrigen auch an dem neuen Spielplatz im Kätcheslachpark, wodurch ein Aufenthalt bei starker Sonnenstrahlung für Kleinkinder begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2011OFOF 2/12Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2011Sie sind hierOMOM 42Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil RiedbergDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1382Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil RiedbergStellungnahme
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 975Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.