Bau der Kindereinrichtung im Neubaugebiet Westrand
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4284 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 02.02.2019
Betreff: Bau der Kindereinrichtung im Neubaugebiet Westrand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kindereinrichtung im Neubaugebiet Westrand unbedingt zeitgleich oder am besten noch vor der Errichtung der Wohnhäuser gebaut wird.
Begründung: Wenn in diesem Jahr die Bebauung des Westrandes realisiert wird, muss unbedingt die Kindereinrichtung, die dort geplant ist, auch gebaut werden. Es mangelt jetzt schon an U3-Plätzen und auch die Ü3-Plätze sind in diesem Jahr sehr knapp, sodass wohl nicht alle Kinder berücksichtigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2019OFOF 202/13Bau der Kindereinrichtung im Baugebiet WestrandOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4284Bau der Kindereinrichtung im Neubaugebiet WestrandDirektanregung
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1563Bau der Kindereinrichtung im Neubaugegiet WestrandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats