Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
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Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4278 entstanden aus Vorlage: OF 496/2 vom 08.06.2010
Betreff: Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Frauenlobstraße umzusetzen:
- Verengung der Fahrbahn durch Abmarkierung versetzter Parkzonen, in denen die Wagen quer zur Fahrbahn parken.
- Aufstellen mobiler Geräte zur Messung und Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten.
- Anbringen weiterer Hinweise auf die Tempo-30-Zone in der Frauenlobstraße im Zusammenhang mit den beiden o. g. Punkten. Begründung: Die gefühlte Verkehrsbelastung in der Frauenlobstraße war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Bürgeranfragen. Vorliegende Messdaten des Straßenverkehrsamtes zeigen, dass die Menge des Durchgangsverkehrs im stadtweiten Vergleich nicht zu hoch ist, dass aber das Geschwindigkeitsniveau deutlich über dem Durchschnitt anderer Tempo-30-Zonen liegt. Vor diesem Hintergrund wurden die o. g. Maßnahmen auf einem Ortstermin am 07.06.2010 sowohl mit dem Straßenverkehrsamt als auch mit zahlreichen Bewohnern der Frauenlobstraße und der benachbarten Straßen erörtert. Der Ortsbeirat 2 wird nach Realisierung der Maßnahmen darauf achten, ob angrenzende Straßen, wie z. B. Am Leonhardsbrunn, Ditmarstraße oder Zeppelinallee, durch die Maßnahmen und evtl. Ausweichverkehr übermäßig belastet werden. Sollte dies der Fall sein, so werden weitere Maßnahmen folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2010OFOF 464/2Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juni 2010OFOF 496/2Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4278Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeDirektanregung
- 16. August 2010Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1177Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats