Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen des Ortsbezirks 9
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Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4219 entstanden aus Vorlage: OF 934/9 vom 12.05.2015
Betreff: Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen des Ortsbezirks 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen Grundschulen des Ortsbezirks 9 eine Nachmittagsbetreuung stattfindet; 2. welche Probleme dabei aufgetreten sind bzw. auftreten, insbesondere in organisatorischer und personeller Hinsicht; 3. wie umfangreich die Teilnahmequoten der Schülerinnen und Schüler ausfallen; 4. wie viele Grundschulen an dem Pilotprojekt "Pakt am Nachmittag" teilnehmen; 5. inwiefern sich durch eine Teilnahme an dem Pilotprojekt die Anzahl der Plätze, die Öffnungszeiten, der Betreuungsschlüssel, die räumliche und sonstige personelle Ausstattung verändern.
Begründung: Die kinderreichen Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim benötigen eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, da in der Regel beide Elternteile berufstätig sind. Eine angemessene qualifizierte Nachmittagsbetreuung ist von Bedeutung, aber auch, was gegebenenfalls verbessert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2015OFOF 934/9Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4219Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen des Ortsbezirks 9Direktanregung
- 26. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1545Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen des Ortbezirkes 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Die schriftliche Stellungnahme sowie die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31