Belvederchen in der neuen Altstadt regelmäßig und kostenlos für Besucherinnen und Besucher öffnen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, das Belvederchen im Haus Goldene Waage regelmäßig und kostenlos für die Besucher der neuen Altstadt zu öffnen. Dies soll den Zugang zu einem wichtigen Aussichtspunkt erleichtern und die Attraktivität der Altstadt erhöhen.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das zum Haus Goldene Waage gehörende Belvederchen häufiger und kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden kann.
Begründung
Die Nutzung des Hauses Goldene Waage teilt sich zwischen Gastronomie und Historischem Museum auf. Das zu Recht als Höhepunkt bei Führungen angepriesene Belvederchen auf dem Dach des Hauses ist allerdings nur im Rahmen von Führungen des Historischen Museums zugänglich und für viele Besucher der neuen Altstadt weder zeitlich noch finanziell stemmbar. Daher sollte der Zugang zum Belvederchen, das mit seinem Ausblick eine neue Perspektive auf die neue Altstadt und den Dom schaffen kann, häufiger und vor allem kostenfrei ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2023OFOF 916/1Belvederchen in der neuen Altstadt regelmäßig und kostenlos für Besucherinnen und Besucher öffnenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4208Belvederchen in der neuen Altstadt regelmäßig und kostenlos für Besucherinnen und Besucher öffnenDirektanregung
- 16. Oktober 2023STST 2130Belvederchen in der neuen Altstadt regelmäßig und kostenlos für Besucherinnen und Besucher öffnenStellungnahme
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1163Belvederchen in der neuen Altstadt regelmäßig und kostenlos für Besucherinnen und Besucher öffnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats