Deutsche Bahn AG: Unkrautvernichtungsmittel - Was wird verwendet?
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Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 1369/6 vom 01.05.2015
Betreff: Deutsche Bahn AG: Unkrautvernichtungsmittel - Was wird verwendet? Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Bahn AG zu erfragen, 1. wie oft im Ortsbezirk 6 die sogenannten "Giftspritz-Züge" der Deutschen Bahn AG im Einsatz sind; 2. welche Stoffe die Deutsche Bahn AG verwendet; 3. wie sichergestellt wird, dass die verwendeten Stoffe auch "nur" auf dem Gleisbett bleiben.
Begründung: Besorgte Anwohner des Starenwegs haben sich an den Ortsbeirat gewandt und von einem vermehrten Einsatz der sogenannten "Giftspritz-Züge" der Deutschen Bahn AG berichtet. Der Starenweg und das Wohngebiet liegen unmittelbar an der Bahnlinie nach Königstein. Anwohner berichten, dass Hunde aus der Siedlung nach dem Einsatz oftmals an Erbrechen leiden. Sie sind über den Einsatz von Chemikalien in unmittelbarer Nähe der Siedlung besorgt. Der Ortsbeirat teilt die Sorge und bittet daher den Magsitrat, die gewünschten Auskünfte einzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2015OFOF 1369/6Deutsche Bahn AG: Unkrautvernichtungsmittel - Was wird verwendet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4171Deutsche Bahn AG: Unkrautvernichtungsmittel - Was wird verwendet?Direktanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1317Deutsche Bahn AG: Unkrautvernichtungsmittel - Was wird verwendet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats