Sicherheit für zu Fuß Gehende am Gleisfeldpark auf der Pariser Straße
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Pariser Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radbügel in der EuropaAllee vor der FAZ16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Verkehrssicherheit am Übergang Gleisfeldpark/Pariser Straße29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4164 entstanden aus Vorlage: OF 808/1 vom 01.01.2019
Betreff: Sicherheit für zu Fuß Gehende am Gleisfeldpark auf der Pariser Straße Der Gehweg an der Nordseite der Pariser Straße im Bereich des Gleisfeldparks ist nicht durch Poller gegen Auffahren geschützt. Viele Autofahrende, die nur einen Einkauf im gegenüber liegenden REWE-Markt planen, nutzen diesen Bereich als Kurzzeitparkplatz. Kundinnen und Kunden des REWE-Markts steht ein kostenloser Stellplatz in der Tiefgarage zur Verfügung, und ein um wenige Minuten verlängerter Zeitraum für ihren Einkauf ist zumutbar. Dieser Bequemlichkeit stehen gegenüber: Die Unannehmlichkeiten für zu Fuß Gehende durch halb oder ganz auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge, die Gefährdung von Personen, die hier im Übergang zum Spielplatz Gleisfeldpark bzw. zur Bushaltestelle zwischen SUV und ähnlichen City-Panzern den Verkehr schwer einsehen können, sowie die Behinderung des Busverkehrs auf der Pariser Straße. Die durch Poller nicht gesicherte Stelle des Gehwegs befindet sich zwischen der Bushaltestelle und dem Fußgängerüberweg über die Pariser Straße. Der gegenüberliegende Gehweg ist an dieser Stelle (Bushaltestelle/Querung Richtung Gleisfeldpark) mit Fahrradständern gegen das Auffahren gesichert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die vorhandene Reihe von Pollern um weitere Poller zu ergänzen, bis hin zur Bushaltestelle "Maastrichter Ring" stadtauswärts; 2. den Bereich während eines Zeitraums von zwei bis drei Monaten verstärkt zu bestreifen und Falschparken konsequent zu ahnden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die falschparkenden bzw. einkaufenden Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Umfeld sind. Verstärkte Kontrollen über einen befristeten Zeitraum würden an dieser Stelle quasi immer denselben Personenkreis treffen, sodass hier mit Strafzetteln vermutlich eine Verhaltensänderung angestoßen werden könnte - der kostenlose Parkplatz in der Tiefgarage gewinnt dann mit hoher Wahrscheinlichkeit an Attraktivität.
Begründung: Dieser Bereich der Pariser Straße ist schon lange eher unübersichtlich. Die Eröffnung der Kindertagesstätte zusätzlich zum REWE-Markt hat die Situation verschlechtert. Obwohl in der öffentlichen Tiefgarage unter dem REWE-Markt ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen, nutzen viele Pkw-Fahrende jede nicht abgepollerte Stelle des Gehwegs als Parkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2019OFOF 808/1Sicherheit für zu Fuß Gehende am Gleisfeldpark auf der Pariser StraßeOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 22. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4164Sicherheit für zu Fuß Gehende am Gleisfeldpark auf der Pariser StraßeDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 854Sicherheit für zu Fuß Gehende am Gleisfeldpark auf der Pariser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats