Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 666/10 vom 27.12.2018
Betreff: Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Blindenampel auf der Kreuzung der Homburger Landstraße mit der Ronneburgstraße zu ermöglichen, 2. darüber zu berichten, wann und wo weitere Blindenampeln im Ortsbezirk 10 realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2018OFOF 666/10Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke RonneburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4146Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke RonneburgstraßeDirektanregung
- 29. April 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 773Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke RonneburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats