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Sicherstellung der Müllabfuhr in der Odrellstraße

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 681/2 vom 28.04.2015

Betreff: Sicherstellung der Müllabfuhr in der Odrellstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Müllfahrzeuge von der Braunfelsstraße in die Odrellstraße einbiegen können oder ob der Kreuzungsbereich gegen "unrechtmäßiges Zuparken" abzusichern ist.

Begründung: Der Frankfurter Eisenbahnsiedlungsverein eG hat sich beschwert, dass die Müllabfuhr die Odrellstraße wiederholt nicht anfahren konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2015OFOF 681/2Sicherstellung der Müllabfuhr in der OdrellstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Mai 2015Sie sind hier
    OMOM 4132Sicherstellung der Müllabfuhr in der Odrellstraße
    Direktanregung
  3. 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1336Sicherstellung der Müllabfuhr in der OdrellstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 07.09.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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