Höchst: Verkehrsberuhigung in der Robert-Bunsen-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4075 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 19.11.2018
Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung in der Robert-Bunsen-Straße D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Robert-Bunsen-Straße erarbeitet werden können.
Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird vorgetragen, dass in der Robert-Bunsen-Straße zu schnell gefahren würde. Insbesondere Kinder seien gefährdet. Die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone, würde jedoch im Berufsverkehr als Abkürzung genutzt. Dabei würden viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich überschreiten. Es wird vorgeschlagen, mit Schwellen oder anderen Schikanen dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung der Geschwindigkeit der durchfahrenden Autos zu erreichen. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, solche Probleme vor Ort zu besprechen und zu ämterübergreifenden Lösungen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 426 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2018OFOF 878/6Höchst: Verkehrsberuhigung in der Robert-Bunsen-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2018Sie sind hierOMOM 4075Höchst: Verkehrsberuhigung in der Robert-Bunsen-StraßeDirektanregung
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 426Höchst: Verkehrsberuhigung in der Robert-Bunsen-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats