Bauantragsverfahren im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, Informationen über Bauanträge im Jahr 2022 im Ortsbezirk 10 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Situation der Wohnraumschaffung zu bewerten und zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie viele Bauanträge im Jahr 2022 im Ortsbezirk 10 gestellt wurden;
- wie viele davon abgelehnt wurden;
- aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgte;
- bei wie vielProzent der abgelehnten Anträge eine Ermessensentscheidung zugrunde lag.
Begründung
Gemäß der Statistischen Berichte des Hessischen Statistischen Landesamts (Baugenehmigungen in Hessen im Jahr 2022, Kennziffer: F II 1 - j/22) sank beispielsweise die Anzahl der genehmigten Wohngebäude in Frankfurt im Vergleich zum Vorjahr um 17,9 Prozent. Der Ortsbeirat 10 sieht die Schaffung von Wohnraum weiterhin als ebenso wichtig wie dringend an und erbittet daher genauere Informationen für seinen Zuständigkeitsbereich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 624/10Bauantragsverfahren im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4042Bauantragsverfahren im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1913Bauantragsverfahren im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats