Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 794/1 vom 11.11.2018
Betreff: Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Park- und Halteverbot vor den Altglascontainern in der Gutleutstraße einzurichten. Die Altglascontainer befinden sich auf der nördlichen Seite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Ährenstraße.
Begründung: Auf der nördlichen Straßenseite der Gutleutstraße befinden sich auf dem Gehweg mehrere Altglascontainer (siehe Bild). Am Straßenrand dürfen Autos parken. Dies führt dazu, dass die Altglascontainer nicht immer geleert werden können, da der Zugang für den Lastwagen versperrt ist. Um eine ordentliche und regelmäßige Leerung der Container gewährleisten zu können, muss die Parkfläche vor den Containern dauerhaft frei sein. Dazu sollte eine weiße Zickzacklinie (Zeichen 299 StVO) zur Kennzeichnung aufgebracht und Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2018OFOF 794/1Altglascontainerleerung ermöglichen (Gutleutstraße)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018Sie sind hierOMOM 4012Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichenDirektanregung
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 459Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats