Einrichtungen für Nahversorgung für die geplanten Neubauten hinter der Main-Neckar-Brücke schaffen!
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Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3999 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 27.02.2015
Betreff: Einrichtungen für Nahversorgung für die geplanten Neubauten hinter der Main-Neckar-Brücke schaffen! Wie der Presse (FAZ vom 25.02.2015) zu entnehmen ist, werden auf dem Gelände eines früheren Heizkraftwerks westlich der Main-Neckar-Brücke ein 66 Meter hoher Turm, ein 38 Meter hohes Gebäude und ein Studentenwohnheim gebaut. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, wie die geplanten Neubauten verkehrsmäßig zu erreichen sind, und ob für eine Nahversorgung der Alt- und Neubewohner Einrichtungen geschaffen werden.
Begründung: Wenn - wie geplant - auf diesem Gelände etwa 1.000 neue Bewohner einziehen werden, ist mit sehr viel Verkehr zu rechnen. Außerdem benötigen die Altbewohner (Wurzelsiedlung) und die Neubewohner Versorgungseinrichtungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2015OFOF 597/1Einrichtungen für Nahversorgung für die geplanten Neubauten hinter der Main-Neckar-Brücke schaffen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2015Sie sind hierOMOM 3999Einrichtungen für Nahversorgung für die geplanten Neubauten hinter der Main-Neckar-Brücke schaffen!Direktanregung
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 835Einrichtungen für Nahversorgung für die geplanten Neubauten hinter der Main-Neckar-Brücke schaffen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats