Fahrradständer am Maincafé
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Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 9/5 vom 15.04.2011
Betreff: Fahrradständer am Maincafé Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Maincafés auf dem Tiefkai Omega-Fahrradständer aufzustellen. Wenn die Installation einer ausreichenden Anzahl von dauerhaften Fahrradständern nicht möglich sein sollte, ist zusätzlich das Aufstellen von mobilen Abstellanlagen zu prüfen, wie dies auch zur Fußball-WM der Frauen vorgesehen ist.
Begründung: Das Maincafé liegt direkt am Mainuferradweg zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg und ist vor allem im Sommer beliebter Stopp für Ausflügler. Mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten werden die Fahrräder einfach irgendwo hingestellt, sodass eine ungeordnete Menge zahlreicher Räder die Zugänglichkeit des Cafés erschwert. Immer wieder werden Räder umgestoßen, sodass diese manchmal wie Dominosteine umpurzeln. Das ungeordnete Abstellen verbraucht unnötig viel Platz, der gerade an warmen Sommertagen besonders knapp ist. Fahrradständer würden hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2011OFOF 9/5Fahrradständer am MaincaféOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2011Sie sind hierOMOM 38Fahrradständer am MaincaféDirektanregung
- 22. Juni 2011STST 805Fahrradständer am MaincaféStellungnahme
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1340Fahrradständer am MaincaféStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats