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Renovierung der Fassade des Alten Rathauses in Seckbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
60 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Fassade des Alten Rathauses in Seckbach zu renovieren und ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln. Dies ist notwendig, da das Gebäude in einem schlechten Zustand ist und nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die ABG zu veranlassen, die Fassade des Alten Rathauses in Seckbach zu renovieren und den Blumenschmuck des denkmalgeschützten Gebäudes regelmäßig zu erneuern sowie mit dem Ortsbeirat ein neues Nutzungskonzept für das Gebäude zu entwickeln, damit es wieder regelmäßig von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird.

Begründung

Das Alte Rathaus in Seckbach macht derzeit einen tristen Eindruck. Die Fassade ist dringend renovierungsbedürftig. Vor der Eingangstür wuchert das Unkraut und die Blumenkästen sind leer. Außerdem nutzen die Bürgerinnen und Bürger das Gebäude nicht, da nach Wegfall des Rathausvereins ein Nutzungskonzept bzw. eine Nutzungsidee fehlt. Das äußere Erscheinungsbild des Alten Rathauses muss jetzt dringend verbessert und zukünftig regelmäßig gepflegt werden. Die ABG soll mit dem Ortsbeirat Ideen entwickeln, wie das Rathaus besser genutzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2023OFOF 441/11Renovierung der Fassade des Alten Rathauses in SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. April 2023Sie sind hier
    OMOM 3825Renovierung der Fassade des Alten Rathauses in Seckbach
    Direktanregung
  3. 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 581Renovierung der Fassade des alten Rathauses SeckbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 24 · 09.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 25 · 27.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 26 · 15.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 27 · 05.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 28 · 04.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

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