Nutzbarmachung des Weges Am Reinhardshof
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 19.09.2018
Betreff: Nutzbarmachung des Weges Am Reinhardshof Der Magistrat wird gebeten, den Weg Am Reinhardshof für alle Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar zu machen. Hierzu ist es erforderlich, den Wildwuchs dauerhaft zu beseitigen, die Wegschäden zu beseitigen und die Wegdecke mit wasserdurchlässigem Material zu befestigen (beispielsweise Bessunger Kies).
Begründung: Der Weg Am Reinhardshof wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Leider ist die Nutzung aufgrund der Seitenbewachsung und der kaputten Fahrbahnoberfläche eingeschränkt. Insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, junge Mütter mit Kinderwagen sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind von diesen Einschränkungen betroffen. Insbesondere der untere Straßenabschnitt ist davon betroffen. Zudem dient der Weg als Schulweg. Um den Weg für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus dem Quartier "Kurmarkviertel", barrierefrei zu gestalten, sind die oben genannten Maßnahmen umzusetzen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2018OFOF 184/13Nutzbarmachung des Weges „Am Reinhardshof“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3801Nutzbarmachung des Weges Am ReinhardshofDirektanregung
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 210Nutzbarmachung des Weges Am ReinhardshofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats