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Prüfung von Sponsoringverträgen für die Einweihung des Hannelore-Elsner-Platzes am 30. Juni 2023

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Sponsoringverträge für die Einweihung des Hannelore-Elsner-Platzes zu prüfen und gegebenenfalls weitere Sponsoren zu gewinnen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Mittel für die Veranstaltung zu sichern und die Planungen fristgerecht fortzuführen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für die vom Kulturdezernat geplante Durchführung der Einweihung des Hannelore-Elsner- Platzes am 30. Juni 2023 schnellstmöglichst vorhandene Sponsorenangebote (siehe Anlage) zu prüfen, evtl. weitere Sponsoringangebote einzuholen und diese vertraglich abzusichern.

Begründung

Die Feier zur Umbenennung des Platzes an der Bockenheimer Warte in Hannelore-Elsner-Platz ist für Freitag, 30. Juni 2023, vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht nur von zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern, sondern auch von Gästen aus der Film- und Fernsehbranche besucht wird, es hat sich zudem Presse aus dem gesamten deutschsprachigen Raum angekündigt. Die damit verbundenen Aufgaben bzw. der Organisationsaufwand ist nicht mehr durch den Ortsbeirat 2 bzw. durch ehrenamtliches Engagement zu leisten, daher ist mittlerweile auch das Kulturdezernat der Stadt Frankfurt am Main finanziell und ideell an der Durchführung beteiligt (bspw. Finanzierung der Tontechnik und Unterstützung bei der Pressearbeit). Trotzdem sind die Gesamtkosten bei Weitem noch nicht gedeckt. Dafür sollen Sponsoren gewonnen werden, diese müssen jeweils einen Vertrag mit der Stadt schließen. Damit die Planungen zügig und fristgerecht weitergeführt werden können, ist dringendes Handeln der Stadt Frankfurt notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2023OFOF 633/2Prüfung von Sponsoringverträgen für die Einweihung des Hannelore-Elsner-Platzes am 30. Juni 2023Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, LINKE.
  2. 20. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3722Prüfung von Sponsoringverträgen für die Einweihung des Hannelore-Elsner-Platzes am 30. Juni 2023
    Direktanregung
  3. 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1664Prüfung von Sponsoringverträgen für die Einweihung des Hannelore-Elsner-Platzes am 30. Juni 2023Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 20 · 08.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

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