Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 1
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Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3703 entstanden aus Vorlage: OF 727/1 vom 03.09.2018
Betreff: Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung in einem geeigneten Straßenbereich im Ortsbezirk 1 adaptive LED-Straßenlaternen als Pilotprojekt einzusetzen.
Begründung: Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf der Straße zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden z. B. auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren können variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2018OFOF 727/1Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3703Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 117Adaptive LED-Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats