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Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
37 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Kultur verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat will die Finanzierung eines Kunstprojekts aus dem Ortsbeiratsbudget realisierenund dafür 500 Euro für Materialkosten bereitstellen. Damit sollen die zuletzt beschmierten Brückenköpfe der Brücke in der Nähe des Kätcheslachweihers wieder zeitnah mit neuen Kunstwerken verschönert werden.

Gespräche mit dem Gymnasium Riedberg oder der Josephine-Baker-Gesamtschule zur Durchführung des Projektes zum erneuten Besprühen sind seitens des Ortsbeirates geplant.

Das Grünflächenamt bietet ergänzend an, zum Schutz der neu aufgebrachten Kunstwerke und Brückenköpfe dem Projekt ein spezielles Beschichtungssystem als Spray bereitzustellen, um weiteren Vandalismus zu begegnen.

Der Magistrat wird gebeten, hierfür die Gelder zu reservieren.

Begründung

Vor zwei Jahren haben Schüler des Gymnasiums Riedberg in ihrem Kunstprojekt die Betonpfeiler mit Graffiti künstlerisch gestaltet. In schwarzer Farbe befinden sich nun Schmierereien gegen Polizei/Ordnungskräfte und den Tagebau der RWE in NRW als Sachbeschädigung darauf. Viele Bürger zeigen sich empört, dass es den Sprayern an Respekt gegenüber den Künstlern fehlt und es andere nicht strafbare Möglichkeiten gibt, Aufmerksamkeit zu finden und Meinung zu äußern. Ohne erneute Gestaltung und zeitnahe Entfernung der Schmierereien laden diese leider oftmals weitere Sprayer zu ergänzenden Sachbeschädigungen an der Brücke oder im Umfeld ein. Die diskutierte Begrünung anstelle von Kunstwerken ist nach Gespräch mit der Stadt nicht zielführend, da regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen möglich sein müssen. Insofern können und sollten diese Bauwerke nicht begrünt werden. Auch sonstige bauliche Veränderungen könnten zum Erlöschen der Prüfstatik führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Februar 2023OFOF 362/12Brücke in der Nähe des KätcheslachweihersOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. März 2023OFOF 364/12Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuernOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 17. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3684Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuern
    Direktanregung
  4. 14. Juli 2023OFOF 419/12Auffrischung der Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des KätcheslachweihersOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
  5. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2247Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers erneuernStellungnahme
  6. 6. Dezember 2024OIBOIB 367Auffrischung der Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des KätcheslachweihersBudget-Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 23 · 22.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 13.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

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