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Baugebiet „Am Eschbachtal“ (ehemals „Bonames-Ost“), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2014, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 16.11.2014

Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (ehemals "Bonames-Ost"), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf - Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; - Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg).

Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2014OFOF 182/14Baugebiet .Am Eschbachtal. (ehem. .Bonames-Ost.), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den KlimawandelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Dezember 2014Sie sind hier
    OMOM 3670Baugebiet „Am Eschbachtal“ (ehemals „Bonames-Ost“), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel
    Direktanregung
  3. 6. März 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 365Baugebiet "Am Eschbachtal" (ehemals "Bonames Ost"), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den KlimawandelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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