Den Bachlauf des Kalbachs als solchen erkennbar machen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 342/12 vom 20.08.2018
Betreff: Den Bachlauf des Kalbachs als solchen erkennbar machen Vorgang: OM 2706/18 OBR 12; OM 3195/18 ORB 12; OM 3197/18 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, das neue Bachbett des Kalbachs am Rande des Freizeitparks Kalbach von Bewuchs zu befreien.
Begründung: Der Freizeitpark Kalbach ist in erster Linie ein Park, der für die Bürgerinnen und Bürger als solcher zum Aufenthalt und für Freizeitbeschäftigungen genutzt werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt den neuen mäandernden Bachlauf des Kalbachs, der damit zur Attraktivität des Freizeitparkes beiträgt. Stellenweise ist das Bachbett breit und flach gehalten, damit Kinder am und im Wasser spielen können. Der aktuelle massive Bewuchs lässt den Bachlauf allerdings nur erahnen und ist zu entfernen. Der Freizeitpark Kalbach ist für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung, was an den jüngsten Anregungen (OM 2706, OM 3195, OM 3197) deutlich zu erkennen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2018OFOF 342/12Den Bachlauf des Kalbachs als solchen erkennbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2018Sie sind hierOMOM 3666Den Bachlauf des Kalbachs als solchen erkennbar machenDirektanregung
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2280Den Bachlauf des Kalbaches als solchen erkennbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats