Parkordnung Hölderlinstraße
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3640 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 28.08.2018
Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger lassen.
Begründung: In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018OFOF 272/4Parkordnung HölderlinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3640Parkordnung HölderlinstraßeDirektanregung
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2308Parkordnung HölderlinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats