Erweiterung der Wiese an der Wittelsbacherallee
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3639 entstanden aus Vorlage: OF 271/4 vom 27.08.2018
Betreff: Erweiterung der Wiese an der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Seitenstreifen der Wittelsbacherallee oberhalb des Ernst-May-Platzes, ähnlich wie unterhalb des Platzes, gestaltet und eine Wiese angelegt werden kann.
Begründung: Die Fläche ist sehr ungepflegt und entspricht nicht ökologischen Gesichtspunkten. Sie ist großflächig geteert. Die Teerdecke bricht an vielen Stellen auf und es wächst Unkraut. Die geteerte Umrandungen der Bäume sind teilweise defekt. Außerdem heizt sich die Fläche im Sommer stark auf und strahlt die Hitze auf die angrenzenden Wohnungen ab. Das Regenwasser kann nicht versickern. Die Bäume werden nicht ausreichend mit Regenwasser versorgt. Die Versiegelung sollte deshalb entfernt und eine Wiese angelegt werden. Dies wäre nicht nur eine konsequente Fortsetzung des Erscheinungsbildes der Wittelsbacherallee. Die Wiese bietet auch vielen Insekten Lebensraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2018OFOF 271/4Erweiterung der Wiese an der WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3639Erweiterung der Wiese an der WittelsbacheralleeDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 76Erweiterung der Wiese an der WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats