Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-Platz
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 270/4 vom 27.08.2018
Betreff: Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Martin-Weber-Platz ähnlich wie der Seitenstreifen der Wittelsbacherallee unterhalb des Ernst-May-Platzes gestaltet und eine Wiese angelegt werden kann.
Begründung: Der Platz ist sehr ungepflegt und entspricht nicht ökologischen Gesichtspunkten. Der vorhandene sandige Erdboden ist von Unkraut übersät. Außerdem heizt sich die Fläche im Sommer stark auf und strahlt die Hitze auf die angrenzenden Wohnungen ab. Der feste Sandboden sollte deshalb entfernt und eine Wiese angelegt werden. Dies wäre nicht nur eine konsequente Fortsetzung des Erscheinungsbildes der Wittelsbacherallee. Die Wiese bietet auch vielen Insekten Lebensraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2018OFOF 270/4Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3638Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-PlatzDirektanregung
- 4. März 2019STST 503Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-PlatzStellungnahme
- 23. Januar 2020OFOF 430/4Martin-Weber-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020OMOM 5738Martin-Weber-PlatzDirektanregung
- 8. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1096Martin-Weber-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats