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Erhalt "Blumen Tugba" am bestehenden Standort

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stand der Firma "Blumen Tugba" am bestehenden Standort zu erhalten. Dies ist wichtig, da der Blumenhändler seit 23 Jahren dort tätig ist und die Schließung eine Existenzbedrohung für die Familie darstellt sowie die Nahversorgung der Niederräder Bevölkerung beeinträchtigen würde.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass der Stand der Firma "Blumen Tugba" am seit mittlerweile 23 Jahre bestehenden Standort weiterbetrieben werden kann.

Begründung

Am 30. Juni 2023 soll der beliebte Blumenhändler, der seit 23 Jahren sein Geschäft am derzeitigen Standort betreibt, schließen. Im Oktober stellte Herr Özdemir wie jedes Jahr beim Amt für Straßenbau und Erschließung den Antrag zur Sondernutzung für den aktuellen Standort. Diese wurde jedoch zunächst nicht erteilt. Allerdings erfuhr Herr Özdemir erst Wochen später auf Nachfrage beim Amt von der Verwehrung des Antrags. Ende Januar wurde die Sondernutzung dann bis 30. Juni 2023 erteilt. Die Nachricht war ein Schock nicht nur für die Familie, die sich dadurch in ihrer Existenz bedroht sieht. Der Stand ist auch Treffpunkt für viele Niederräder und ein Ort zum Austauschen gleichermaßen. Es wurde eine Unterschriftenaktion zur Erhaltung des Geschäfts ins Leben gerufen. Hinter dem Verkaufsanhänger, in den ehemaligen Stallungen der Rennbahn, befindet sich aktuell der Lagerplatz der Firma. Die Stallungen wurden bis 2017 von der Rennbahn angemietet. Nachdem die Rennbahn von der Stadt übernommen wurde, begann das Mietverhältnis mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt. Bei der Auflösung des ehemaligen Rennbahn-Geländes und der Übernahme des Geländes durch das Grünflächenamt vom Liegenschaftsamt wurde Herrn Özdemir Ende Dezember 2017 ein Holzcontainer, der sich innerhalb des Rennbahn-Geländes befand und als Bistro diente, zum Kauf angeboten. Dieser Vorschlag kam vonseiten beider Ämter. Dabei erhielt Herr Özdemir die mündliche Zusage von den Vertretern der betreffenden Ämter, den Standort des Containers hinter dem Verkaufsanhänger nutzen zu können. Es wurde versichert, dass sich um die Genehmigung seitens des Liegenschaftsamts gekümmert wird und dies mit keinen Komplikationen verbunden sei, da sich der Standort des Containers nur innerhalb des Geländes verschiebe und lediglich eine Nutzungsänderung vom Bistro zum Blumengeschäft vorgenommen werden müsse. Der Kauf des Containers fand vor Zeugen (BFF-Ortsbeirätin Ingrid Leng) statt. Herr Özdemir wähnte sich durch die beiden Ämter in Sicherheit. Bei der Verschiebung des Containers innerhalb des Geländes waren drei Ämtervertreter vor Ort. Nach der Verschiebung innerhalb des Geländes hinter den derzeitigen Verkaufsanhänger wurde der Holzcontainer mit hohen Kosten saniert. Anfang Juli 2018 bekam Herr Özdemir von einer Vertreterin des Grünflächenamtes mündlich mitgeteilt, dass den Ämtern ein Fehler unterlaufen sei und der Container wieder beseitigt werden müsse. Die Begründung: der Container befinde sich in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebiets. Die Untere Naturschutzbehörde bemängelte, dass ein Container neu errichtet worden sei und die dafür notwendige Genehmigung weder beantragt noch erteilt worden sei. Seither durfte Herr Özdemir den Container nicht als Verkaufs- oder Lagerfläche nutzen. Daher muss jetzt schnellstmöglich ämterübergreifend eine Lösung gefunden werden, die den Erhalt des Geschäfts am derzeitigen Standort sicherstellt, da dies nicht nur die Existenzgrundlage für eine fünfköpfige Familie darstellt, sondern auch für die Nahversorgung der Niederräder Bevölkerung relevant ist und für diese zudem zu einer wichtigen Kontakt- und Begegnungsstelle geworden ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2023OFOF 675/5Erhalt „Blumen Tugba“ am bestehenden StandortOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 24. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3629Erhalt „Blumen Tugba“ am bestehenden Standort
    Direktanregung
  3. 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1047Erhalt "Blumen Tugba" am bestehenden StandortStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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