Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 358 entstanden aus Vorlage: OF 20/4 vom 17.06.2016
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Valentin-Senger-Straße wechselseitig grüne Inseln einzurichten, sodass den Autofahrern nur eine Fahrbahnseite zur Verfügung steht (siehe Anlage).
Begründung: Die Verkehrssituation rund um die Valentin-Senger-Schule wird trotz Aufklärung der Eltern und der Anwohnerinnen und Anwohner nicht besser. Es wird sogar mehr Verkehr, weil das Wohngebiet nun verstärkt durch Pendler genutzt wird, die aufgrund von Überwachungsmaßnahmen auf dem Parkplatz des Tegut-Marktes nicht mehr dort parken können, um mit dem ÖPNV in die Innenstadt zu fahren. Außerdem soll ein neuer Wohnblock am östlichen Rand entstehen, wodurch noch mehr Verkehr im Gebiet zu erwarten sein wird. Die Schikane wäre ein Versuch, die Autofahrer auf die spielenden Kinder aufmerksam zu machen und den Verkehr weiter zu verlangsamen. Anlage 1 (ca. 71 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2016OFOF 20/4Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016Sie sind hierOMOM 358Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-StraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1384Verkehrsberuhigung in der Valentin-Senger-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats