Einrichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße
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Anregung an den Magistrat vom 01.09.2009, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 543/4 vom 21.07.2009
Betreff: Einrichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße Vorgang: ST 34/09; OM 1997/08 OBR 4; ST 718/09; OM 3053/09 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße ein Zebrastreifen eingerichtet wird, das Gebüsch kann auf beiden Seiten entfallen.
Begründung: Entlang der Rhönstraße und in der Dahlmannstraße befinden sich an dieser Kreuzung die wichtigen Geschäfte für die Nahversorgung (Lebensmitteleinkauf, Bankniederlassung, Wäscherei, Bäcker, Apotheke, etc.). Die Querung dieser Kreuzung ist derzeit nur auf der Nordseite vorgesehen. Das führt zu unnötigen Umwegen sowie zu Irritationen. Die weiteren Querungen 100 Meter nördlich beziehungsweise südlich sind dafür nicht hilfreich. Der Ortsbeirat 4 möchte für die Fußgänger auch auf der Südseite die Möglichkeit eröffnen, die Kreuzung zu überqueren. Der Ortsbeirat 4 spricht sich dafür aus, dass die vorhandenen Büsche und die Metallbügel dafür auf beiden Seiten entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2009OFOF 543/4Einrichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße/DahlmannstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, LINKE.
- 1. September 2009Sie sind hierOMOM 3538Einrichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße/DahlmannstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1529Einrichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Südseite der Kreuzung Rhönstraße / DahlmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats