Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)
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Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3501 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 13.07.2018
Betreff: Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite) Schon vor mehreren Jahren wurde in der Straße An der Pfarrwiese durch Bordsteine von der Straße ein Dreieck geschaffen, das zum Bepflanzen prädestiniert ist. Jetzt, da die oben genannte Brücke erneuert ist, wird der Magistrat gebeten, diese Fläche neu bepflanzen zu lassen.
Begründung: Das angesprochene Dreieck, rechts vor der Brücke, dient nur dem Bewuchs mit Unkraut und manchmal auch als Fläche für Müllablagerungen. Es könnte aber auch einen Beitrag zur Verschönerung in Harheim erbringen. Aus diesem Grund bietet sich diese Fläche zur Bepflanzung, zum Beispiel mit niedrigem Buschwerk/Gehölz, an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2018OFOF 146/14Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018Sie sind hierOMOM 3501Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)Direktanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2176Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats