Überprüfung Kanalnetz im gesamten Ortsgebiet
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Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3475 entstanden aus Vorlage: OF 215/13 vom 02.09.2014
Betreff: Überprüfung Kanalnetz im gesamten Ortsgebiet Der Magistrat wird gebeten, das Kanalnetz im gesamten Ortsgebiet Nieder-Erlenbach zu überprüfen, um mögliche Mängel festzustellen. Das Kanalnetz soll auch daraufhin untersucht werden, ob die bisher erschlossenen und noch zu erschließenden Neubaugebiete negative Auswirkungen auf das Netz haben. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll im Ortsbeirat vorgestellt werden; insbesondere die Kanalnetzerweiterungsplanung für die Neubaugebiete.
Begründung: Seit der Errichtung des Neubaugebiets entlang der Kurmarkstraße häufen sich in anderen Teilen Nieder-Erlenbachs Wasseransammlungen in Kellern aufgrund von starken Regenfällen. Die Kanalnetze in einzelnen Teilen wurden bereits geprüft, und es wurden zum Teil Arbeiten daran vorgenommen. Aufgrund der zwei weiteren Neubaugebiete, die in Nieder-Erlenbach mindestens noch erschlossen werden, gilt es nun, vorab das Kanalnetz zu überprüfen und gegebenenfalls den höheren Anforderungen anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2014OFOF 215/13Überprüfung Kanalnetz im gesamten OrtsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2014Sie sind hierOMOM 3475Überprüfung Kanalnetz im gesamten OrtsgebietDirektanregung
- 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1545Überprüfung Kanalnetz im gesamten OrtsgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats