Sackgasse Kühhornshofweg bis Grundstück Malapertstraße Nr. 6 - Vermüllung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3452 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 20.07.2014
Betreff: Sackgasse Kühhornshofweg bis Grundstück Malapertstraße Nr. 6 - Vermüllung Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf dem Abschnitt des Weges Kühhornshofweg (Sackgassenbereich) zum Grundstück Malapertstraße Nr. 6 regelmäßig der Müll beseitigt wird bzw., sollte das Grundstück nicht der Stadt gehören, dafür Sorge zu tragen, dass die Eigentümer das Grundstück sauber halten.
Begründung: Es kommen immer wieder von Anwohnern Beschwerden, dass auf dem Durchgangsweg Müll entsorgt wird, der zum Teil auch an einer Tankstelle und bei einer Fastfoodkette erworben wurde. Die Eigentümergemeinschaft Malapertstraße Nr. 2 bis 6 wird aus den vorgenannten Gründen ihren Privatweg mit einem Tor versehen und für den Durchgang nicht mehr zur Verfügung stellen. Dies gewährleistet zwar, dass auf deren Grundstück der Müll weniger wird, jedoch in dem Sackgassenabschnitt, in dem sich die Schüler der benachbarten Schule regelmäßig aufhalten, der Müll weiterhin entsorgt wird. Gegebenenfalls kann überlegt werden, ob dort ein Mülleimer installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2014OFOF 664/3Sackgasse Kühhornshofweg bis Grundstück Malapertstraße Nr..6 - VermüllungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2014Sie sind hierOMOM 3452Sackgasse Kühhornshofweg bis Grundstück Malapertstraße Nr. 6 - VermüllungDirektanregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1492Sackgasse Kühhornshofweg bis Grundstück Malapertstraße Nr. 6 - VermüllungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats