Regenwasserkanal in der Ilkenhansstraße
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 816/9 vom 13.08.2014
Betreff: Regenwasserkanal in der Ilkenhansstraße Der Magistrat wird gebeten, die Situation und Abhilfemöglichkeiten bezüglich des Regenwasserkanals in der Ilkenhansstraße zu prüfen und anschließend zu berichten.
Begründung: Der relativ geringe Querschnitt des Regenwasserkanals in dieser Straße - 30 Zentimeter an deren Beginn, 35 Zentimeter ab etwa der Mitte und 40 Zentimeter im Bereich des Straßenendes - führt schon seit einigen Jahren zu Entwässerungsproblemen. Wasserrückstau in Verbindung mit Überschwemmungen in Kellern ist beziehungsweise sind bereits mehrfach aufgetreten; allein in diesem Jahr schon zweimal. Besonders betroffen waren die Häuser Nr. 9, 10, 13, 14, 17, 19 und auch die Häuser Nr. 24 und 26 der Grommetstraße, die an den Kanal der Ilkenhansstraße angeschlossen sind. Eine Umsetzung der Empfehlung, Rückschlagventile einzubauen, hilft nur sehr bedingt weiter. Bei (starkem) Regen fließt Wasser von Dächern ungehindert weiter, zunächst durch Regenrinnen. Die Absperrungen durch Rückschlagventile führen in der Folge dazu, dass sich Regenwasser ohne Abflussmöglichkeit in Kellern und ebenerdig unmittelbar neben Hauswänden sammelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2014OFOF 816/9Regenwasserkanal in der IlkenhansstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2014Sie sind hierOMOM 3432Regenwasserkanal in der IlkenhansstraßeDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1576Regenwasserkanal in der IlkenhansstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats