Einrichtung eines Taubenhauses in Sachsenhausen
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Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 863/5 vom 30.06.2014
Betreff: Einrichtung eines Taubenhauses in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. zu prüfen und zu berichten, an welchen Orten 1. um den Südbahnhof und 2. in Alt-Sachsenhausen es möglich ist, ein Taubenhaus einzurichten.
Begründung: Die Stadttauben gehören zu dem Stadtbild der Stadt Frankfurt am Main. Das Füttern durch Bürgerinnen und Bürger führt nicht nur zwangsläufig zu einer Verunreinigung der Umgebung, sondern auch zu einer rasanten Vermehrung der Tauben. Dies führt dazu, dass sich immer mehr Tauben die gleiche Fläche teilen müssen und immer mehr Kot abgesondert wird. Durch das Aufstellen von Taubenhäusern kann diesem Elend vorgebeugt werden. Hier erhalten die Tauben für sie geeignetes Futter und die Vermehrung kann gesteuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2014OFOF 863/5Einrichtung eines Taubenhauses in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3351Einrichtung eines Taubenhauses in SachsenhausenDirektanregung
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1392Einrichtung eines Taubenhauses in SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats