Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Praunheim
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Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 16/7 vom 21.06.2016
Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Praunheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern, dem Siedlerverein Praunheim e. V. und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation in dem genannten Gebiet, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Es sollen bei der Planung auch Abstellmöglichkeiten für Zweiräder, Carsharing-Parkplätze sowie Ladestationen für Elektroautos berücksichtigt werden.
Begründung: Die Siedlung Praunheim wurde in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts konzipiert, um Wohnraum für die in der Innenstadt lebenden Arbeiter zu schaffen. Nicht vorstellbar war, dass derart viele Haushalte sich ein, zwei oder gar mehrere Autos anschaffen werden. Zu dem hieraus entstandenen Parkdruck wird die Siedlung auch als Parkplatz genutzt von - Mitarbeitern und Besuchern des Krankenhauses Nordwest, - Bewohnern der Heinrich-Lübke-Siedlung und - Einpendlern, die die U 6 zur Weiterfahrt in die Innenstadt nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2016OFOF 16/7Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2016Sie sind hierOMOM 334Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung PraunheimDirektanregung
- 19. September 2016STST 1257Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung PraunheimStellungnahme
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 561Planung eines Parkplatzkonzeptes für die Siedlung PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats