Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Praunheim
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Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 418/7 vom 30.06.2014
Betreff: Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Praunheim Der Magistrat wird gebeten, seine Planungen für die zukünftige Kinder- und Jugendarbeit in Praunheim (inkl. Westhausen) zu erläutern. Wünschenswert wäre dazu ein gemeinsamer Termin mit dem Arbeitskreis Praunheim, in dem die meisten Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil vertreten sind.
Begründung: In den vergangenen Jahren konnte z. B. durch den Teenie-Club oder die Jugendarbeit der religiösen Gemeinden eine zufriedenstellende Kinder- und Jugendarbeit in Praunheim sichergestellt werden. Angesichts angekündigter Mittelkürzungen des nur befristeten Projekts "Alte Bäckerei Westhausen" und der Raumprobleme für den Jugendclub der Evangelischen Auferstehungsgemeinde (Abriss des Gebäudes) befürchtet der Ortsbeirat aber eine Ausdünnung des bestehenden und notwendigen Angebots. Darüber hinaus fehlt nach wie vor ein akzeptables Raumangebot für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die dem Teenie-Club entwachsen sind. Der in einem Projekt mit dem Quartiersmanagement errichtete Unterstand ist hierfür nur bedingt geeignet. Vor diesem Hintergrund möchte der Ortsbeirat gerne mehr über die Zukunftsplanungen für den Stadtteil erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2014OFOF 418/7Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
- 15. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3331Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in PraunheimDirektanregung
- 10. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1351Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats