Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 17.05.2018
Betreff: Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82) Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußballplatz auf dem Gelände des Kinderzentrums in der Gutleutstraße 317 trockenzulegen.
Begründung: Im Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) werden 40 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Zur besonderen Ausstattung gehört neben einem großen Sandspielbereich, einer Rasenfläche und einer Tischtennisplatte auch ein Fußballfeld. Dieses Fußballfeld verwandelt sich bei stärkerem Regen in einen See und ist dann nicht mehr zu benutzen. Da die meisten Kinder, die in diesem Kinderzentrum betreut werden, zu Hause in beengten Verhältnissen leben, ist das Fußballspielen für sie ein wichtiger Ausgleich. Die Trockenlegung ist daher im Interesse der Gesundheit der Kinder wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2018OFOF 612/1Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände der Kita 82Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3233Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)Direktanregung
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1797Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats