Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Wertschätzung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zu prüfen. Dies soll durch Dankesveranstaltungen oder kostenlose Eintrittskarten geschehen, um das Engagement dieser Personen anzuerkennen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern für die Tätigkeit der vom Amtsgericht eingesetzten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer mehr Anerkennung für das Engagement, z. B. in Form von Dankesveranstaltungen oder kostenlosen Eintrittskarten, ermöglicht werden kann.
Begründung
Eine ehrenamtliche Betreuerin bzw. ein ehrenamtlicher Betreuer wird vom Amtsgericht für einen anderen Menschen bestellt, wenn dieser seine Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Die Tätigkeit ist mit viel Verantwortung verbunden, da rechtliche Betreuerin und Betreuer die betroffene Person innerhalb des zugewiesenen Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Weiterhin organisieren die Betreuerinnen und Betreuer regelmäßige persönliche Treffen und führen umfangreiche Akten. Menschen, die diese wertvolle Aufgabe übernehmen, gebührt außerordentlicher Dank und Wertschätzung, vor allem vor dem Hintergrund der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der Menschen ohne Angehörige auf Hilfe angewiesen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2022OFOF 230/7Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Betreuerinnen und BetreuerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2022Sie sind hierOMOM 3198Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Betreuerinnen und BetreuerDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 773Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Betreuerinnen und BetreuerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats