Rosenhügel Harheim-Nord hier: Anti-Graffiti-Behandlung
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2011, OM 317 entstanden aus Vorlage: OF 36/14 vom 22.08.2011
Betreff: Rosenhügel Harheim-Nord hier: Anti-Graffiti-Behandlung Der Magistrat wird aufgefordert, an den Natursteinstufen und -stelen einen Graffitischutz aufbringen zu lassen. Der Graffitischutz soll bewirken, dass das Beschmieren der Steine unterbunden wird. Bereits jetzt wurden an einigen Natursteinstufen nicht bzw. sehr schwer zu beseitigende Schmierereien von Unbekannt vorgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 36/14Rosenhügel Harheim-Nord hier: Anti-Graffiti-BehandlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2011Sie sind hierOMOM 317Rosenhügel Harheim-Nord hier: Anti-Graffiti-BehandlungDirektanregung
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1291Rosenhügel Harheim-Nord, hier: Anti-Graffiti-BehandlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats