Verlängerung des Fahrradweges in der Lyoner Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Radweg entlang des Schwanheimer Ufers in Fahrtrichtung Osten endet nach der Kurve ca. 12 m in der Lyoner Straße unvermittelt auf der Fahrbahn. Die Fortführung als Bordsteinradweg wäre hier auf Grund des reichlich vorhandenen Platzes ohne Probleme möglich. Die Einfädelung auf der Lyoner Straße hingegen würde eine zusätzliche Versiegelung vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2005, ST 131 Aktenzeichen: 66 2
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2004, OM 3164
entstanden aus Vorlage: OF 709/5 vom 21.10.2004
Betreff:
Verlängerung des Fahrradweges in der Lyoner Straße
Der Magistrat wird aufgefordert, entweder den Fahrradweg entlang der Lyoner Straße bis zur Kreuzung Goldsteinstraße zu verlängern oder den Fahrradfahrern das gefahrlose Einfädeln in den fließenden Straßenverkehr durch eine geeignete Markierung zu ermöglichen.
Begründung:
Der Radweg entlang des Schwanheimer Ufers in Fahrtrichtung Osten endet nach der Kurve ca. 12 m in der Lyoner Straße unvermittelt auf der Fahrbahn. Die Fortführung als Bordsteinradweg wäre hier auf Grund des reichlich vorhandenen Platzes ohne Probleme möglich. Die Einfädelung auf der Lyoner Straße hingegen würde eine zusätzliche Versiegelung vermeiden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2004OFOF 709/5Verlängerung des Fahrradweges in der Lyoner StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. November 2004Sie sind hierOMOM 3164Verlängerung des Fahrradweges in der Lyoner StraßeDirektanregung
- 17. Januar 2005Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 131Verlängerung des Fahrradweges in der Lyoner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats