Planungsstand Bornheimer Hang
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Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3144 entstanden aus Vorlage: OF 377/4 vom 29.04.2014
Betreff: Planungsstand Bornheimer Hang Vorgang: OM 1411/12 OBR 4; OM 1652/12 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand für die im Jahr 2012 vom Ortsbeirat beschlossene (OM 1411 und OM 1652) Umgestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang ist. Darüber hinaus ist zu prüfen und zu berichten, wieweit die Forderung des Ortsbeirates nach einer Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner, Jugendeinrichtungen sowie der angrenzenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bei den Planungen umgesetzt werden wird. Bisher ist über Beteiligungsmöglichkeiten nicht informiert worden.
Begründung: Leider ist seit den Anregungen am Bornheimer Hang nichts passiert. Anwohnerinnen und Anwohner, Jugendeinrichtungen sowie die angrenzenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner wünschen sich eine Umgestaltung, da der jetzige Zustand vermehrt zu Konflikten zwischen Hundebesitzern und Eltern führt. Zudem hat der Ortsbeirat durch eine finanzielle Beteiligung von 35.000 Euro aus seinen Mitteln die Wichtigkeit des Vorhabens verdeutlicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2014OFOF 377/4Planungsstand Bornheimer HangOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3144Planungsstand Bornheimer HangDirektanregung
- 11. August 2014STST 1005Planungsstand Bornheimer HangStellungnahme
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 144Planungsstand Bornheimer HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats