Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof (2. Versuch)
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3104 entstanden aus Vorlage: OF 445/8 vom 18.04.2014
Betreff: Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof (2. Versuch) Die auf dem Heddernheimer Friedhof errichtete Urnenwand ist bereits vollständig belegt oder vorreserviert. Der Nachfrage nach dieser Form der Beisetzung steht im Stadtteil kein adäquates Angebot gegenüber. Diese Form der Beisetzung findet u.a. bei kinderlosen Ehepaaren oder alleinstehenden Personen großen Zuspruch, die in ihrer gewohnten Umgebung beigeset zt werden wollen, ohne die Grabpflege in die anonymen Hände einer Gärtnerei zu geben. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass eine weitere Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof entsteht. Leider ist dieses Ansinnen bereits schon einmal abgelehnt worden, jedoch bestehen auf dem Friedhof sonst nur Sarg- und Urnengräber als Alternative, was nicht dem Wunsch der Bürger entspricht. So verwundert es auch nicht, wenn die Zahl der Auslands- und Seebestattungen von Deutschen ständig steigt. Wenn ein Wille respektiert werden sollte, so sollte es der Letzte sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2014OFOF 445/8Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof (2. Versuch)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3104Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof (2. Versuch)Direktanregung
- 4. August 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 964Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Heddernheimer Friedhof (2. Versuch)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats