Entwicklung der Robert-Blum-Schule zur Ganztagsschule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3086 entstanden aus Vorlage: OF 1003/6 vom 05.04.2014
Betreff: Entwicklung der Robert-Blum-Schule zur Ganztagsschule Vorgang: M 98/09; ST 856/11 Der Magistrat wird gebeten, die finanziellen Mittel zur geplanten Erweiterung der Robert-Blum-Schule in den Haushalt einzustellen und die Planung an dem Bedarf einer Ganztagsschule nach dem Modellraumprogramm gemäß des Vortrags des Magistrats (M 98) auszurichten. Die erstellte Konzeptstudie (ST 856) soll kurzfristig weiterentwickelt und dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Begründung: Die Wohnraum- und Bevölkerungsentwicklung in Höchst erfordert es, die Grundschule den Bedürfnissen im Stadtteil anzupassen und der steigenden Schülerzahl und dem erhöhten Bedarf an Ganztagsbetreuung Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2011STST 856Robert-Blum-SchuleStellungnahme
- 5. April 2014OFOF 1003/6Entwicklung der Robert-Blum-Schule zur GanztagsschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3086Entwicklung der Robert-Blum-Schule zur GanztagsschuleDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 160 WochenSTST 1044Entwicklung der Robert-Blum-Schule zur GanztagsschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats