Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg
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Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 793/5 vom 01.03.2018
Betreff: Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Darmstädter Landstraße im Abschnitt zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg auf beiden Seiten einen gesonderten asphaltierten Radweg rechts neben der jetzigen Fahrbah n einzurichten.
Begründung: Der obige Abschnitt wird sehr häufig in beiden Richtungen von Radfahrern benutzt, die jetzt auf der Straße fahren müssen. Dies ist mit erheblichen Gefahren verbunden. In Richtung Frankfurt gibt es abseits der Straße nur einen äußerst holprigen, sehr schlecht befahrbaren Weg. In entgegengesetzter Richtung, auf der anderen Seite, gibt es keinerlei Alternative. Es besteht jedoch ein großer Bedarf, hier für Radfahrer einen gesonderten Radweg auszuweisen, die im Hinblick auf ihre Wegerichtung nicht den neuen Radschnellweg an der Isenburger Schneise benutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 793/5Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-IsenburgOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. April 2018Sie sind hierOMOM 3003Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-IsenburgDirektanregung
- 30. Juli 2018STST 1379Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-IsenburgStellungnahme
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 352Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-IsenburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats