Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer Niddatal
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Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2950 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 25.03.2018
Betreff: Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, mit dem Bau einer fernbedienbaren Schranke oder mit versenkbaren Pollern an der Berkersheimer Bahnstraße, nördlich der Hausnummer 42, den unerlaubten Durchgangsverkehr zu unterbinden, und zwar auch schon während der Bauarbeiten am Berkersheimer Bahnhof.
Begründung: Unabhängig davon, ob dort durch eine Unterführung, eine Brücke oder auf andere Weise der notwendige Verkehr von der einen auf die andere Seite der Schienen geleitet wird, muss der nicht völlig verhinderbare Schleichverkehr dauerhaft mit technischen Mitteln unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2018OFOF 130/14Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. April 2018Sie sind hierOMOM 2950Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1542Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats