Hinweisschilder an der Galluswarte errichten
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Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2896 entstanden aus Vorlage: OF 415/1 vom 01.02.2014
Betreff: Hinweisschilder an der Galluswarte errichten Der Magistrat wird gebeten, an der Galluswarte an einer geeigneten Stelle ein Bündel von Hinweisschildern aufzustellen, die auf besonders wichtige Institutionen in der näheren Umgebung hinweisen, insbesondere auf folgende Institutionen: - Ordnungsamt und Ausländerbehörde, - Gallus-Theater, - Ärztehaus, - Saalbau Gallus.
Begründung: Die Galluswarte ist als Verkehrsknotenpunkt ein wichtiges "Tor in das Gallus", durch das täglich mehrere tausend Menschen ins Gallus kommen. An der Galluswarte gibt es allerdings keinerlei Hinweisschilder, die insbesondere für Neuankömmlinge und Ortsfremde eine Orientierung bieten. Das Errichten der o. g. Hinweisschilder würde das Gallus attraktiver machen und aufwerten. Es handelt sich hierbei zudem um eine stadtplanerisch überfällige Maßnahme, die den Verkehr auch für viele Frankfurter Bürger aus anderen Stadtteilen erheblich erleichtern würde und betrifft daher die Stadt Frankfurt insgesamt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2014OFOF 415/1Hinweisschilder an der Galluswarte errichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2896Hinweisschilder an der Galluswarte errichtenDirektanregung
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 573Hinweisschilder an der Galluswarte errichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats