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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 762/5 vom 10.01.2014

Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster in der Sachsenhäuser Altstadt dauerhaft auszufugen.

Begründung: Im Altstadtbereich des Sachsenhäuser Apfelweinviertels sind die sehr tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt. Die tiefen Fugen bilden Stolperfallen und bergen Verletzungsgefahren. Eine Ausfugung mit Sand hatte nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Fugen wurden durch Regen und Wind wieder ausgewaschen. Deshalb ist eine dauerhafte Ausfugung mit einem geeigneten Material zur Sicherheit der Bewohner und Besucher der Sachsenhäuser Altstadt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Januar 2014OFOF 762/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Januar 2014Sie sind hier
    OMOM 2839Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
    Direktanregung
  3. 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 740Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 30 · 16.05.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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