Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
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Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 762/5 vom 10.01.2014
Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster in der Sachsenhäuser Altstadt dauerhaft auszufugen.
Begründung: Im Altstadtbereich des Sachsenhäuser Apfelweinviertels sind die sehr tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt. Die tiefen Fugen bilden Stolperfallen und bergen Verletzungsgefahren. Eine Ausfugung mit Sand hatte nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Fugen wurden durch Regen und Wind wieder ausgewaschen. Deshalb ist eine dauerhafte Ausfugung mit einem geeigneten Material zur Sicherheit der Bewohner und Besucher der Sachsenhäuser Altstadt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2014OFOF 762/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2839Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsDirektanregung
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 740Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.